Wichtige Fragen/Antworten

Kann ich mich schützen?

Selbstverständlich können Sie sich wirksam schützen!

  • Waschen Sie sich gründlich – mindestens 20 Sekunden (summen Sie 2x Happy Birthday) – die Hände, wenn Sie etwas angefasst haben, das auch andere Menschen berühren.
  • Fassen Sie sich vor dem Händewaschen nicht ins Gesicht und berühren Sie vorher kein Essen.
  • Reinigen oder desinfizieren Sie Gegenstände, auf denen sich Speichel oder sonstige Körper­flüssigkeiten Anderer befinden können und die Sie anfassen wollen.
  • Nutzen Sie Besteck, Gläser und Vergleichbares nicht gemeinsam.

Was eigentlich normal sein sollte: Husten Sie keine anderen Menschen an, wenn Sie erkältet sind, sondern halten Sie sich ihren Arm vor den Mund. So schützen Sie Andere.

Halten Sie Abstand zu Erkrankten. Nach allem, was bisher bekannt ist, sind die Übertragungswege ganz genau so wie bei der bekannten Grippe, also der Influenza. Daher helfen auch dieselben Maßnahmen, die Sie alle seit Jahren kennen.

Überhaupt, die Grippe: Wir empfehlen Ihnen, sich impfen zu lassen. Ein hoher Grippeschutz ist ein Schutz der Gemeinschaft insgesamt. Außerdem gehen wir davon aus, dass in den kommenden Wochen viele Menschen eine altbekannte Grippe haben werden. Da die ersten Symptome gleich sind, werden viele Angst davor haben, mit dem Coronavirus infiziert zu sein. Diese unnötige Sorge können Sie sich ersparen.

Was sind besondere Risikogebiete?

Risikogebiete nach RKI Stand 26.2.2019. Diese sind für einen begründeten Verdacht + Meldepflicht ausschlaggebend:

  • In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang.
  • Im Iran: Provinz Ghom
  • In Italien: Provinz Lodi in der Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
  • In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Es ist zu beachten, dass es zudem Länder und Regionen gibt , in denen Infektionsfälle, Infektionsketten oder auch Infektions-Cluster aufgetreten sind, ohne dass sie bislang als vom RKI benannte Risikogebiete zählen.

Daher muss bei Patienten mit Atemwegsinfektionen immer die Reiseanamnese und Expositionsanamnese erhoben werden. Wenn sich daraus ein Anfangsverdacht ergibt, muss im Einzelfall über das weitere Vorgehen entschieden werden (gemeinsam mit dem ZBH und der Mikrobiologie).

Einen Anfangsverdacht begründen insbesondere Aufenthalte in (nach ECDC,25.2.):

  • China (ohne Angabe von Provinzen)
  • Hongkong
  • Japan (ohne Angabe von Provinzen)
  • Singapur
  • Iran (ohne Angabe von Provinzen)
  • Südkorea (ohne Angabe von Provinzen)

Wohin kann ich mich im Verdachtsfall wenden?

Bei allgemeinen Fragen ist und bleiben Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt erste Ansprechstellen, wenn möglich erst einmal telefonisch.

Wenn Sie Sorgen wegen vorheriger Kontakte zu China-Reisenden haben, aber keine Symptome verspüren, ist das örtliche Gesundheitsamt zuständig.

Wenn Sie ernsthaft erkrankt sind und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Krankenhaus Ihrer Wahl. Zum Schutz anderer Patienten ist es hilfreich, wenn Sie das Krankenhaus vorher informieren. Dann wird bereits alles für Sie vorbereitet und Sie kommen möglicherweise ohne Kontakte zu anderen Patienten in Ihr Behandlungs­zimmer.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Allgemeine Informationen incl. Erklärvideos sind auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu finden