Newsletter Januar 2022


Neujahrsgrüße

Liebe Kolleginnen, Lieber Kollegen,

für das neue Jahr wünschen wir allen ein erfolgreiches und gesundes 2022. Auch wenn uns das neue Jahr viel abverlangen wird, so wollen wir unseren Grundsätzen treu bleiben:

Achtung der Versorgungsleistung aller Haus- und Facharztpraxen
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Unabhängigkeit und Freiberuflichkeit
Medizinische Seriosität
Qualifizierte Fortbildung
Sektorengrenzen als Erfolgsgarant für eine hohe ambulante und stationäre Versorgungsqualität

Wehren wir uns weiterhin gegen arzt- und praxisersetzende Strukturen, die allzu oft den Patienten als „Versorgungsverbesserung“ verkauft werden und letztendlich nichts anderes als Umverteilung zum Nachteil der Patientenversorgung sind.

Nicht gern, aber doch mit einer großen Dankbarkeit für die geleistete Arbeit, möchten wir Kollegen ganz herzlich in den verdienten Ruhestand verabschieden. Diese kleinen persönlichen Treffen, und diese Zeit sollten wir uns immer nehmen(!), waren ein diesjähriges Highlight.

Seitenanfang


Verabschiedung in den wohlverdienten Ruhestand

Liebe Frau Kollegin Hering und Lieber Herr Kollege Wendt,

wir wünschen Ihnen weiterhin ein erfülltes Leben und bitte behalten auch Sie uns, so wie wir Sie, in allerbester Erinnerung. Wir werden es uns nicht nehmen lassen, Sie wie bisher zu unseren künftigen Fortbildungen einzuladen. Die vieljährige Zusammenarbeit war immer von einer hohen gegenseitigen Wertschätzung geprägt. Ihre Generation wird uns immer ein Vorbild für eine patientenzugewandte medizinische ambulante Versorgung sein.

Seitenanfang


Voranfrage EKG-Seminar für Praxis-Assistenz

– Bitte aus organisatorischen Gründen vorab anmelden –

Thema

Basis- und Aufbauwissen des EKG in der ambulanten Praxis

Referent:

Dr. med. Christine Bahr

Teilnehmer:

Krankenschwestern/Pfleger, MFA

Ort:

Pasewalk, Hotel am Park

Termin:

15.06.2022, 16.00 – 18.00 Uhr

Kosten:

ohne Teilnahmegebühren

Anmeldung:

per Fax unter Nr. 03973 – 22 97 25
e-Mail: seminar@arztfortbildung.net

Seitenanfang


Petitionserfolg der KV Bayern für eine generelle TI-Testphase

– Sicherheitslücke in elektronischer Patientenakte –

Die Online-Petition zu ausreichenden Testphasen für Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) hat das gesteckte Ziel von 50.000 Unterstützern in vier Wochen klar erreicht. Das teilte heute der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in München mit. Damit wird die Urheberin der Petition und Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVB, Dr. Petra Reis-Berkowicz, die Möglichkeit erhalten, dieses wichtige Anliegen der Ärzteschaft im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags vorzutragen. Das ist ein eminent wichtiges Signal an die politischen Entscheidungsträger, dass man telemedizinische Anwendungen nicht mit Zeitdruck und Androhungen von Sanktionen in die Praxen bringen kann. Die Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Patientinnen und Patienten erwarten zurecht, dass die IT-Prozesse im Praxisalltag reibungslos funktionieren, dass sie einen Mehrwert für die ambulante Behandlung bieten und dass sie sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen, um das Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und seinem behandelnden Arzt beziehungsweise Psychotherapeut zu schützen. Deshalb ist eine ausführliche Testphase unabdingbar, in der die Anwendungen ihre Praxistauglichkeit nachweisen müssen.

2022 bekommt jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte. Darin gespeicherte Dateien könnten Viren enthalten und Arztpraxen und Kliniken infizieren.

Dateisysteme, die etwas mit Gesundheitsdaten zu tun haben, sind besonders gut gesichert, sollte man meinen. Ausgerechnet die elektronische Patientenakte (ePA) ist es nicht. In ihr speichern Ärzte Befunde für gewöhnlich als Dokumente und Bilder ab. Um zumindest einen formalen Schutz gegen Viren und Trojaner zu gewährleisten, dürfen nur bestimmte Dateitypen in die ePA geladen werden. Erlaubt sind nach der Spezifikation der Gematik (PDF [2]) die Dateitypen PDF, JPEG, PNG, TIFF, text/plain und text/rtf, XML, HL7-V3, PKCS7-mime und FHIR+XML. Zip-Container sind verboten, da sie nicht nur beliebige Dateien mit Schadcode, sondern auch sogenannte Dekompressionsbomben enthalten könnten. Die schreiben beim Auspacken die gesamte Festplatte voll und legen den Rechner lahm. Z.B. TK-Krankenkassen-App erkennt Zip-Dateien nicht zuverlässig.

Seitenanfang

Studie belegt sehr hohen Corona-Schutz durch FFP2-Masken

FFP2-Masken bieten einen extrem hohen Schutz vor einer Corona-Infektion. Wenn sich ein infizierter und ein gesunder Mensch in einem Innenraum auf kurzer Distanz begegnen, liegt die Ansteckungsgefahr demnach auch nach 20 Minuten bei gut einem Promille (0,1 Prozent). Voraussetzung sei der korrekte Sitz der FFP2- oder KN95-Maske, schreibt das Team um Institutsdirektor Eberhard Bodenschatz in den “Proceedings” der US-Nationalen Akademie der Wissenschaften (“PNAS”). Bei schlecht sitzenden FFP2-Masken liege das Infektionsrisiko im gleichen Szenario dagegen bei rund vier Prozent, berechnet das Team. Für optimalen Schutz muss der Nasenbügel demnach zu einem “abgerundeten W” geformt werden, so dass er seitlich auf die Nasenflügel drückt. Bei OP-Masken reicht eine gute Passform noch, um die Infektionsgefahr auf maximal zehn Prozent zu senken.

Seitenanfang