Ambulantes Management Covid19-Verdachtsfälle / Covid-19-Patienten

Stand: 05.03.2020

Ambulantes Management von COVID-19-Verdachtsfällen

Hintergrund

Zur Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung und bestmöglichen Verhinderung einer Weiterverbreitung von Infektionen in der Bevölkerung, wird die unmittelbare diagnostische Abklärung von Verdachtsfällen empfohlen. In bestimmten Situationen, in denen eine stationäre Aufnahme unter klinischen Gesichtspunkten nicht notwendig ist, kann dies bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen in der ambulanten Betreuung erfolgen.

Leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen (z.B. Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter) können bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt – sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt im Falle eines begründeten Verdachtsfalls – bis zum Vorliegen der endgültigen Untersuchungsresultate zur Bestätigung oder zum Ausschluss einer COVID-19-Verdachtsdiagnose in das häusliche Umfeld zurückkehren.

Die Betreuung umfasst den telefonischen oder persönlichen Kontakt zum Patienten sowie die Aufklärung des Patienten und seiner Angehörigen über das korrekte Vorgehen hinsichtlich der geeigneten Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer möglichen Infektionsweitergabe an gesunde Angehörige und über das richtige Verhalten im Falle einer Beschwerdezunahme beim Patienten bzw. eines Symptomauftretens bei Angehörigen.

Voraussetzungen

Patient Umfeld
  • Leichter Erkran­kungs­grad gemäß ärzt­licher Einzel­fall­beurteilung
  • Keine Risiko­faktoren für Kompli­ka­tionen (z.B. Immun­suppression, relevante chronische Grund­erkran­kungen, hohes Alter)
  • Fähigkeit zur selbst­ständigen Pflege, d.h. keine Pflege­bedürftigkeit
  • Compliance bzgl. der Verhaltens­empfehlungen
  • Unterbringungs­möglichkeit in gut belüft­barem Einzel­zimmer
  • Ambulante Betreuung durch be­han­delnden Arzt
  • Kontakt zum zu­ständigen Gesund­heitsamt
  •  Je nach Not­wendig­keit Hilfe­stellung durch eine gesunde Be­treuungs­person ohne Risiko­faktoren (siehe linksseitig)

Empfehlungen

a) Unterbringung und Kontakte

  • Stellen Sie nach Möglichkeit eine Einzelunterbringung in einem gut belüftbaren Einzelzimmer sicher.
  • Begrenzen Sie die Anzahl und Enge Ihrer Kontakte bestmöglich, insbesondere gegenüber Personen, die einer Risikogruppe angehören (Immunsupprimierte, chronische Kranke, ältere Personen). Empfangen Sie keinen unnötigen Besuch.
  • Haushaltspersonen und eventuelle Besucher sollten sich in anderen Räumen aufhalten oder, falls dies nicht möglich ist, einen Mindestabstand von mindestens 1 m – 2 m zu Ihnen einhalten. Alternativ: die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen.
  • Stellen Sie sicher, dass Räume, die von mehreren Personen genutzt werden (z. B. Küche, Bad) regelmäßig gut gelüftet werden.

b) Hygienemaßnahmen

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu solchen Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus.

  • Händehygiene sollte vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann durchgeführt werden, wenn die Hände sichtbar schmutzig sind. Führen Sie die Händehygiene mit Wasser und Seife durch.
  • Bei Verwendung von Wasser und Seife sind Einweg-Papiertücher zum Trocknen der Hände das Mittel der Wahl. Wenn nicht verfügbar, verwenden Sie Handtücher und tauschen diese aus, wenn sie feucht sind.
  • Gesunde sollten nicht dieselben Handtücher verwenden wie Erkrankte.

Husten- und Nies-Etikette sollte jederzeit von allen, insbesondere von kranken Personen, praktiziert werden. Sie umfasst das Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen, gefolgt von Händehygiene.

  • Entsorgen Sie Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet werden, oder reinigen Sie sie nach Gebrauch entsprechend.
  • Taschentücher und andere Abfälle, die von kranken Personen oder bei der Pflege von kranken Personen erzeugt wurden, sollten vor der Entsorgung mit anderem Hausmüll in einem mit einer Auskleidung versehenen Behälter im Krankenzimmer aufbewahrt werden.

c) Vorgehen bei Zustands­verschlechterung des Patienten

  • Der ambulant betreuende Arzt und das zuständige Gesundheitsamt sollten gemeinsam mit dem Patienten und ggf. seiner Betreuungsperson das Vorgehen im Falle einer notfallmäßigen bzw. außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten eintretenden Zustandsverschlechterung im Vorhinein festlegen. Dieses sollte sowohl das aufnehmende Krankenhaus, die mitzuführenden Unterlagen als auch das geeignete Transportmittel dorthin umfassen.

2. Ambulantes Management von leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten

Hintergrund

Zur Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung und bestmöglichen Verhinderung einer Weiterverbreitung von Infektionen in der Bevölkerung, bietet sich die Behandlung von bestätigten COVID-19-Patienten in der stationären Versorgung an. In Situationen, in denen die Kapazität zur stationären Behandlung ausgeschöpft oder dieser Zustand zu erwarten ist, kann bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen und auf individueller Basis ein alternatives Vorgehen in der ambulanten Betreuung erwogen werden.

Leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen (z.B. Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter) können bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt bis zur vollständigen Genesung im häuslichen Umfeld behandelt werden. Die Betreuung umfasst den regelmäßigen telefonischen oder persönlichen Kontakt zum Patienten sowie die Aufklärung des Patienten und seiner Haushaltsangehörigen über das korrekte Vorgehen hinsichtlich der geeigneten Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer Infektionsweitergabe an Gesunde und über das richtige Verhalten im Falle einer Beschwerdezunahme des Patienten bzw. eines Symptomauftretens bei Haushaltsangehörigen.

Voraussetzungen

Patient Umfeld
  • Leichter Erkran­kungs­grad gemäß ärztlicher Einzelfallbeurteilung
  • Keine Risiko­faktoren für Kompli­kationen (z.B. Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter)
  • Fähigkeit zur selbst­ständigen Pflege, d.h. keine Pflege­bedürftigkeit
  • Compliance bzgl. der Verhaltens­empfehlungen
  • Unterbringungs­möglichkeit in gut belüft­barem Einzel­zimmer
  • Möglich­keit der zeit­lichen oder räum­lichen Trennung bei gemein­sam mit anderen Per­sonen ge­nutzten Räumen (Bad/Küche)
  • Keine Haushalts­an­ge­hörigen mit Risiko­faktoren für einen schweren Krankheits­verlauf/Kom­pli­ka­tionen bei Infek­tion (siehe linksseitig)
  • Keine Haus­halts­an­ge­hörigen, die mit der Betreuung von kranken Menschen befasst sind (z.B. med. Personal)
  • Ambulante Betreuung durch behan­delnden Arzt
  • Kontakt zum zu­stän­di­gen Gesund­heitsamt

Empfehlungen

a) Hinweise für leicht erkrankte Patienten

Unterbringung und Kontakte

  • Als Patient mit bestätigter COVID-19 Erkrankung sollten Sie alleine in einem gut belüftbaren Einzelzimmer untergebracht werden.
  • Reduzieren Sie die Anzahl Kontakte zu anderen Personen auf das absolute Minimum, d.h. auf Haushaltsangehörige, deren Unterbringung nicht anderweitig möglich ist oder die zur Unterstützung benötigt werden. Haushaltsangehörige sollten möglichst nur Personen sein, die bei guter Gesundheit und ohne Vorerkrankungen sind. Personen mit Risikofaktoren für Komplikationen (z.B. Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter) sollten möglichst nicht zu diesem Personenkreis gehören.
  • Haushaltsangehörige sollten sich in anderen Räumen getrennt von Ihnen aufhalten. Falls dies nicht möglich ist, ist die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1 m – 2 m zu Ihnen empfohlen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch Sie und den Haushaltsangehörigen, insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands. Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen, inkl. der Einnahme von Mahlzeiten.
  • Stellen Sie sicher, dass Räume, die von mehreren Personen genutzt werden (z. B. Küche, Bad) regelmäßig gut gelüftet werden.
  • Kontakte zu Personen außerhalb Ihres Haushalts sollten unterbleiben, z.B. zu Briefträgern, Lieferdiensten, Nachbarn, Freunden, Bekannten. Lassen Sie Lieferungen vor dem Haus-/oder Wohnungseingang ablegen, tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und halten Sie größtmöglichen Abstand zu diesen Personen.

Hygienemaßnahmen

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus.

  • Händehygiene sollte vor jedem Kontakt zu anderen Personen durchgeführt werden sowie z.B. vor der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann, wenn die Hände sichtbar schmutzig sind. Führen Sie die Händehygiene mit Wasser und Seife durch.
  • Bei Verwendung von Wasser und Seife sind Einweg-Papiertücher zum Trocknen der Hände das Mittel der Wahl. Wenn nicht verfügbar, verwenden Sie Handtücher und tauschen Sie diese aus, wenn sie feucht sind.
  • Gesunde sollten nicht dieselben Handtücher verwenden wie Sie.
  • Wenn die Hände nicht sichtbar verschmutzt sind, kann alternativ zu Händewaschung ein hautverträgliches Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis verwendet werden, das mit mindestens „begrenzt viruzid*“ bezeichnet ist. Achten Sie auf die Sicherheitshinweise der Händedesinfektionsmittel.

Husten- und Nies-Etikette sollte jederzeit von allen, insbesondere von kranken Personen, praktiziert werden. Sie umfasst das Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen unter Abwenden zu anderen Personen, gefolgt von Händehygiene.

  • Entsorgen Sie Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet werden, oder reinigen Sie sie nach Gebrauch entsprechend.
  • Taschentücher und andere Abfälle, die von kranken Personen erzeugt wurden, sollten vor der Entsorgung mit anderem Hausmüll in einem mit einer Auskleidung versehenen Behälter im Krankenzimmer aufbewahrt werden.

Reinigung und Desinfektion

Reinigen und desinfizieren Sie häufig berührte Oberflächen wie Nachttische, Bettrahmen und andere Schlafzimmermöbel täglich mit einem mindestens „begrenzt viruzid“ wirksamen Flächendesinfektionsmittel. Achten Sie dazu beim Kauf dieser Präparate immer mindestens auf die Bezeichnung „begrenzt viruzid*“.

  • Bad- und Toilettenoberflächen sollten mindestens einmal täglich mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt und desinfiziert werden, das mindestens „begrenzt viruzid*“ wirkt. Desinfektionsmittel mit der Bezeichnung “begrenzt viruzid” ODER “begrenzt viruzid PLUS” ODER “viruzid” sind wirksam.
  • Legen Sie kontaminierte Wäsche in einen Wäschesack. Verschmutzte Wäsche nicht schütteln und direkten Kontakt von Haut und Kleidung mit den kontaminierten Materialien vermeiden.
  • Waschen und reinigen Sie Kleidung, Bettwäsche, Bade- und Handtücher usw. mit Waschmittel und Wasser. Waschen Sie diese bei mindestens 60°C mit einem herkömmlichen Haushalts-Vollwaschmittel und trocknen Sie sie gründlich.
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Weitere Informationen zum Infektionsschutz finden Sie unter www.infektionsschutz.de.

Vorgehen bei Zunahme der Beschwerden

Der ambulant betreuende Arzt und das zuständige Gesundheitsamt sollten gemeinsam mit Ihnen das Vorgehen im Falle einer notfallmäßigen bzw. außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten eintretenden Beschwerdezunahme im Vorhinein festlegen. Dieses sollte sowohl das aufnehmende Krankenhaus umfassen, die mitzuführenden Unterlagen als auch das geeignete Transportmittel dorthin.

b) Hinweise für Haushaltsangehörige von leicht erkrankten Patienten, die sich selbst versorgen können

Haushaltsangehörige sollten sich in anderen Räumen als die erkrankte Person aufhalten. Die Nutzung gemeinsamer Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1 m – 2 m zum Patienten empfohlen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch den Patienten und den Haushaltsangehörigen, insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands.

Hygienemaßnahmen

  • Nach jedem Kontakt mit der krankten Person oder deren unmittelbarer Umgebung ist die Durchführung einer Händehygiene
  • Händehygiene sollte vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann durchgeführt werden, wenn die Hände sichtbar schmutzig sind. Die Händehygiene erfolgt mit Wasser und Seife.
  • Bei Verwendung von Wasser und Seife sind Einweg-Papiertücher zum Trocknen der Hände das Mittel der Wahl. Wenn nicht verfügbar, verwenden Sie Handtücher und tauschen Sie diese aus, wenn sie feucht sind.
  • Gesunde sollten nicht dieselben Handtücher verwenden wie Erkrankte.
  • Wenn die Hände nicht sichtbar verschmutzt sind, kann alternativ zu Händewaschung ein hautverträgliches Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis verwendet werden, das mit mindestens „begrenzt viruzid*“ bezeichnet ist. Achten Sie auf die Sicherheitshinweise der Händedesinfektionsmittel.

Selbstmonitoring

  • Alle Haushaltsangehörigen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I, siehe unter rki.de/covid-19-kontaktpersonen. Sie sollten im täglichen Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt fortlaufend
    • eine Selbstbeobachtung hinsichtlich Krankheitssymptomen durchführen bis 14 Tage nach ihrem letzten Kontakt zu dem isolierten COVID-19 Patienten oder nach dessen Entisolierung (je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt) und
    • ein Tagebuch führen unter Angabe der Ergebnisse der Selbstbeobachtung der Symptome und aller Kontakte (siehe beispielsweise unter rki.de/covid-19-kontaktpersonen).
  • Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen Tage nach ihrem letzten Kontakt mit dem Patienten oder nach dessen Entisolierung (je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt) Beschwerden entwickeln, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion vereinbar sind, so gelten Sie als krankheitsverdächtig und eine weitere diagnostische Abklärung sollte umgehend erfolgen. Folgender Ablauf wird empfohlen:
    • Sofortige Kontaktaufnahme mit dem ambulant betreuenden Arzt und dem zuständigen Gesundheitsamt zur weiteren diagnostischen Abklärung und Besprechung des weiteren Vorgehens.

c) Hinweise für betreuendes medizinisches Personal

  • Geben Sie nach Möglichkeit einer telefonischen/telemedizinischen Patientenbetreuung den Vorzug, um ein Übertragungsrisiko durch Sie auf weitere Patienten zu minimieren.
  • Im Falle eines persönlichen Kontakts zum Patienten finden Sie detaillierte Empfehlungen zu den persönlichen Schutzmaßnahmen unter rki.de/covid-19-hygiene.
  • Im Falle von Komplikationen oder einer Beschwerdezunahme sollte die Krankenhauseinweisung niedrigschwellig erfolgen.
  • Vereinbaren Sie gemeinsam mit dem Patienten und dem zuständigen Gesundheitsamt das Vorgehen im Falle einer notfallmäßigen bzw. außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten eintretenden Beschwerdezunahme. Dieses sollte sowohl das aufnehmende Krankenhaus umfassen, die mitzuführenden Unterlagen als auch das geeignete Transportmittel dorthin.

Weitere Informationen

Stand: 05.03.2020